5. März 2019 Doris Schöni 0Comment

Die Verordnung über Arzneimittelwerbung (Änderung vom 11.März 2017) verpflichtet die Verantwortlichen von Fernseh- und Radiospots sowie Kinowerbung zum folgenden Satz am Schluss der Werbung: „Dies ist ein zugelassenes Arzneimittel.  Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ oder  „Dies ist ein zugelassenes Arzneimittel. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten und lesen Sie die Packungsbeilage“.

Dieser Vermerk gilt auch für rezeptlose Pillen, Salben und Sprays. Dabei fragt man sich, ob die Verordner mit diesen zwei Sätzen nach jeder Arzneimittelwerbung nicht übers Ziel schiessen. Da es viele solcher Werbungen gibt, gehen einem die beiden Sätze gehörig auf die Nerven. Abgesehen davon hört man gar nicht mehr zu. Der dabei erhobene Zeigefinger, als ob die Käufer der harmlosen Arzneimittel zu blöd wären, um sich zu informieren, ist noch das Tüpfchen auf dem i. Solch eine Sprudelwerbung müsste überdacht werden.

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