1. Dezember 2022 Doris Schöni 0Comment

Allein erziehende, am Existenz-Minimum lebende Mütter, müssen in Deutschland kämpfen wie Löwinnen, damit ihnen nicht die Kinder vom Jugendamt weggenommen werden.

Eine unordentliche, unsaubere Wohnung genügt, um ein gerichtliches Verfahren zur Fremdplatzierung des oder der Kinder einer allein erziehenden, meist arbeitslosen Mutter, welche Hartz IV erhält, einzuleiten. Das Betteln der Kinder, bei der Mama bleiben zu dürfen, wird nicht ge- und erhört. Das deutsche Sprichwort „Ordnung ist das halbe Leben“ bedeutet: wenn man das Glück des Ordentlichen und die traurige Lage manches Unordentlichen ansieht, so dürfte man wohl sagen, „Ordnung ist das ganze Leben“.

Falls die Mütter berufstätig sind, werden ihre Kinder sehr schnell selbständig. Sie verstehen auch sehr früh, dass in der Familie Armut herrscht und sie auf die meisten ihrer Wünsche verzichten müssen. Da die Mütter keinen Schulabschluss und keine Ausbildung absolviert haben, wünschen sie sich für ihre Kinder unbedingt eine Ausbildung, was in den meisten Fällen misslingt. Nach der obligatorischen Schulzeit hat die Mehrzahl dieser Kindere keinen „Bock“ mehr auf weiteres Lernen. Eine höhere Ausbildung steht ohnehin nicht zur Diskussion.

Die Hartz IV-Mütter haben oft mehr als 5 Kinder, wobei bereits die ersten 3 davon „ausgelagert“ wurden. Sie stehen in ständigem Kampf mit dem Jugendamt um Besuchszeiten und Kontakate und wünschen sich nichts Sehnlicheres, als die Kinder wieder zurück zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden ihnen vom Jugendamt Kontrollen über ihre Haushaltführung auferlegt. Dem Jugendamt scheint die Bindung zwischen Kind(ern) und Mutter schnuppe zu sein, ausschlaggebend ist die Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung. Viele Kinder werden mit Gewalt von ihrer Müttern getrennt.

Rund 5,32 Millionen Menschen in Deutschland beziehen laut offizieller Daten derzeit Hartz IV. Das sind fast 6,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Und: Mehr als jeder sechste von ihnen bezieht die staatliche Hilfe bereits seit mindestens 10 Jahren. Das Bürgergeld ist nun eine in Deutschland geplante Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt) ablösen wird. Das verspricht mehr Geld, aber nicht weniger Macht für das Jugendamt, dem Ordnung wichtiger ist als Liebe.

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