Sollten Sie, Mensch über 70, genügend Kraft und Durchhaltevermögen haben, so setzen Sie sich für Ihre Belange ein. Wehren Sie sich gegen die Bevormundung jüngerer und sogenannt dynamischer Personen, welche Sie auf den Altenteil setzen möchten. Rebellieren Sie gegen das nicht sehr bewegliche Pensionierungsalter. Beweisen Sie gegenüber den jüngeren Bewerbern Ihr Können. Lassen Sie sich weder verdrängen noch mit dem Argument der Pensionierung absetzen. Betreiben Sie zivilen Ungehorsam.
Sind Sie im Heim oder in der Residenz untergebracht, so lassen Sie sich nicht helfen, das heisst, deaktivieren. Beschweren Sie sich über die starren Essenszeiten und das Rauchverbot sowie die Beschäftigungen Turnen, Singen, Lismen und Beten, falls Ihnen diese Tätigkeiten zuwiderlaufen. Fordern Sie in diesem Fall Diskussionen mit Intellektuellen, Philosophen, Schriftstellern, Psychotherapeuten, Schauspielern, Geschichtsprofessoren, bildenden Künstlern. Protestieren Sie gegen fades und gesundes Essen. Verlangen Sie Cannabis anstatt homöopathische „Heil“mittel.
Der achzigjährige Cineast Rolf Lyssy erklärte – ungefähr – in einer Doksendung: „Der Ruhestand, das ist kurz vor dem Ende“.
Unterstützen Sie mit Worten und Taten Peter Hans Kneubühl aus Biel. Erinnern Sie sich: Für den Nachmittag am 8 September 2010 ist ein Besichtigungstermin im Haus von Peter Hans Kneubühl angesetzt. Es soll in Kürze versteigert werden. Grund dafür sind Erbstreitigkeiten mit der Schwester Kneubühls. Der 67jährige hat im Vorfeld jede Kontaktaufnahme verweigert. Deshalb rückt die Polizei an. Doch Kneubühl öffnet nicht. Im Gegenteil, er verbarrikadiert sich. Daraufhin wird das Gelände um das Haus herum weiträumig abgesperrt. Im Verlauf der Nacht schiesst Kneubühl auf die Einsatzkräfte und flüchtet. Die genauen Umstände seines Entkommens bis heute unklar. In der Öffentlichkeit wird über einen Geheimtunnel spekuliert. Aber vermutlich entkam er zu Fuss. Dabei schoss er auf einen Polizisten und verletzt ihn schwer. Am 17. September telefoniert eine Frau der Polizei Sie hat Kneubühl dank der neuen Fahndungsfotos erkannt. Ein Polizeihund spürt den Rentner auf. Kurz darauf klicken die Handschellen. Hans Peter Kneubühl wird vom Schweizer Staat pathologisiert, weil er sich gegen die Zwangsräumung und Zwangsversteigerung seines Elternhauses gewehrt hat. Er wurde von den Behörden der Zwangspsychiatrisierung zugeführt.
Der Bieler Rentner leide an einer „wahnhaften Störung, schweren Ausmasses“, so das Gericht. Aus diesem Grund machte das Gericht dem Rentner nicht den Prozess wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, sondern sprach eine so genannte stationäre therapeutische Massnahme aus. Somit kommt der heute über 70-Jährige in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Kneubühl akzeptiert diesen Entscheid bis heute nicht. Alle Rechtmittel scheinen ausgeschöpft. Peter Hans Kneubühl hat das Gefängnis wechseln müssen. Bereits vor zwei Monaten hat der Bieler Rentner das Regionalgefängnis Burgdorf verlassen und wurde nach Thun verlegt. In einem Brief an Radio Energy Bern schrieb Kneubühl, er vermute, dass er wegen eines Briefes, den er für einen Mitinsassen geschrieben habe, verlegt wurde. Der Gefängnisdirektor von Burgdorf gab jedoch andere Gründe an.
Kneubühl wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland und vom Obergericht Bern in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, da erwiesen sei, dass er in der Nacht vom 9. September 2010 im Wahn gehandelt habe. Der Rentner hat das Urteil aber nicht akzeptiert und vor Bundesgericht weitergezogen. Kneubühl bestreitet, dass er schuldunfähig sei. «Seit dem 19. Januar (dieses Jahres) bin ich im Hungerstreik», schreibt Peter Hans Kneubühl. Er werde erst wieder essen, wenn er ins Regionalgefängnis in Thun BE zurückgebracht werde. Am 19. Januar war Kneubühl – «mit Polizeigewalt», wie er schreibt – von dort in die Justizvollzugsanstalt Thorberg BE verlegt worden. Diese sei für einen rechtskräftig Verurteilten die geeignetere Vollzugseinrichtung als ein Regionalgefängnis, so das Berner Amt für Justizvollzug. Es gibt riesige Widersprüche in der Beurteilung des Geisteszustandes von Peter Hans Kneubühl. Gemäss dem kantonalen Amt für Justizvollzug wird der Entscheid, nicht mehr zu essen, akzeptiert, so lange der Insasse als urteilsfähig beurteilt wird. Auch wenn der Hungerstreik ein Gesundheitsrisiko bedeute. Was dies im Fall von Kneubühl konkret bedeutet, ist offen. Er wurde von den Gerichten wegen einer wahnhaften Störung als schuldunfähig erklärt. Kann ihm dennoch eine «freie Willensbildung» zugesprochen werden? Das ist die entscheidende Frage, die die Berner Justiz in den nächsten Tagen klären muss.