16. Dezember 2017 Doris Schöni 0Comment

Diese Paragrafenreiterei ist nicht von Belang für die Weltgeschichte. Auch der Schweiz ist sie egal. Sie enthüllt lediglich eine skurile Praxis des Kantons Bern, an der sich zahlreiche Muriger und Berner stossen.

Es geht um folgendes: Während sechs Jahren erfreute das adhoc-Beizli „Lückebüesserli“, geführt von ehrenamtlich arbeitenden Personen aus den unterschiedlichsten Berufen auf dem Muribadparkplatz Spaziergänger, einsame Menschen, Naturfreunde und Romantiker. Der Erfolg des Beizlis bedingte einen bescheidenen Ausbau: Ein Zelt und ein Grillhäuschen (ohne Boden) wurden neben dem Imbisswagen errichtet, um dem Ansturm der Besucher zu genügen. Das Lückebüesserli erquickte jedes Jahr die Gäste während knapp dreier Monate, nämlich von Dezember bis Februar.

Dann meldete sich das Regierungsstatthalteramt des Mittellandes und verbot den Betrieb des Lückenbüesserlis. Grund: Es befinde sich in einem Naturschutzgebiet. Die Gemeinde Muri b. Bern bot das Muribad als Alternative an. Um den Betrieb im Muribad, das der Gemeinde gehört, durchzuführen, verlangte das Regierungsstatthalteramt eine Baubewilligung mit allem Drum und Dran: Profile, Formulare in ein Meter-Dicke, Strafregisterauszug, Gastbetriebsauflagen, Hygienemassnahmen wie zum Beispiel ein Trageverbot  von Ringen bei Personen der Getränkausgabe im Imbisswagen, etc. Die Vor- und Auflagen erwiesen sich als derart pingelig und kompliziert, dass der Lückebüesserli-Verein nahe daran war, das Handtuch zu werfen. Nur der Gäste wegen unterzog er sich. Dass die Baubewilligung fast 4000 Fr. kostet, was das Budget des Beizlis, dessen Preise äusserst moderat sind, empfindlich übersteigt, sei nur nebenbei erwähnt.

Nun aber zum Stein des Anstosses, dem Muribadparkplatz: Bei schönem Wetter ist der Parkplatz vor allem im Sommer proppenvoll. Mit röhrenden Motoren und lauter Bumbummusik parkieren die Autos, es herrscht ein stetes An- und Abfahren. Im Winter rasen junge Fahrer um die Wette, und viele Lernende vor allem aus dem Kanton Freiburg versuchen sich im Fahren und Parkieren. Militär und Feuerwehr veranstalten auf dem Parkplatz Übungen und Baufirmen lagern Material und Maschinen, Holzspaltmaschinen, mit denen tagelang kreischend Holz verkleinert wird. 

Sind diese Immissionen mit dem Naturschutzgebiet vereinbar?  Wie rechtfertigt das Statthalteramt die beiden Ellen? Das adhoc-Beizli, aus dem hin und wieder verhaltene Piano-Musik oder selten ein Duo (Handorgel und Bass) zu hören waren, schloss den Betrieb spätestens um 22 Uhr, während im Sommer nächtelang Gejohle, laute Musik, Kreischen, Zersplittern von Flaschen, die Tiere in Angst und Schrecken versetzen, abgesehen von den in der Natur deponierten Exkrementen und den Ess-und Trinkabfällen, die achtlos liegen gelassen werden.

Muss man den Lückebüesserli-Habitués den Wechsel vom Muribadparkplatz ins Muribad erklären, und zwar mit Begründung, der Parkplatz liege eben im Naturschutzgebiet, bekommen sie einen Lachanfall oder schütteln ungläubig den Kopf. Am Pranger steht das Regierungsstatthalteramt Mittelland, das jede private Initiative, die in ehrenamtlichem, dreimonatigem Einsatz zugunsten von Spaziergängern, einsamen Menschen, Naturfreunden und Romantikern geboten wird, zu ersticken und abwürgen versucht. Die für den Betrieb im Muribad auferlegten Bedingungen wiederspiegeln genau diese Mentalität. Warum die kantonalen Ämter nicht zu Differenzierung und Verhältnismässigkeit imstande sind und Paragrafenreiterei durchziehen, ist unverständlich.

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