Nicht nur in Muri, auch in Bern und Agglomeration gibt es Baustellen zuhauf. Strassen, Häuser und Abwasseranlagen sind am Entstehen, es wird gebaut, als würde Bauen verboten.
Früher – vielleicht auch heute noch – sah man alte Männer, die fasziniert in Baugruben starrten. Es schien, als nähmen sie noch am Leben teil. Die meisten von ihnen stammten wohl nicht vom Baugewerbe, doch sie schienen von Baugruben- und stellen magisch angezogen zu werden.
Die Schweizer Wettbewerbskommission hat gegen die Alluvia- und die Kästli-Gruppe am 28.2.2019 eine Busse von insgesamt 22 Mio. Fr. wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz verhängt. Beide Unternehmen wollen den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten. Das endgültige Urteil wird Ende des Jahres erwartet.Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (Kartellgesetz, KG, SR 251) bildet zusammen mit den zugehörigen Verordnungen die Rechtsquelle des schweizerischen Kartellrechts. Ziel des schweizerischen Kartellrechts ist, volkswirtschaftlich und sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschatlichen Ordnung zu fördern.
In der Reformationszeit schrieb der Berner Niklaus Manuel (1484-1530) die Fastnachts-Posse „Der Ablasskrämer“. Der Sünder stiftete Geld und war kein Sünder mehr. Volkswirtschaftlich, so heisst es, sei eine hohe Busse besser als ein Haftbefehl. Dem ist eigentlich nichts entgegenzufügen, aber: Wer im Einkaufszentrum mehrmals klaut (auch bei flagranter Geldnot) wird der Polizei übergeben. Aber bitte jetzt keine Schlüsse ziehen … dunkelrot dominiert.