24. Juli 2018 Doris Schöni 0Comment

In der Gemeinde Muri b. Bern griff ein Rottweiler ein Kind an und verletzte es beträchtlich. Der Hund wurde sofort getötet. Die „Lokal-Nachrichten von Muri, Gümligen und Allmendingen“ berichtet in der neuesten Ausgabe über diesen bedauerlichen Zwischenfall, der offenbar schweizweit Aufsehen erregte.

Es ist nicht bekannt, ob sich das Kind hundegerecht verhielt. Als Besitzerin eines äusserst friedlichen Border Collies begegnen mir oft Kinder, die – meist zusammen mit ihren Eltern – völlig panisch auf Hunde jeglicher Rassen reagieren. Gekreische der Kinder und dumpfe Drohungen der Eltern können Hunde, falls sie charakterlich nicht gefestigt und unsicher sind, zu Angriffen provozieren. Man schiebt dabei den Hunden die einzige Schuld zu und verpasst ihnen die Todesstrafe. Und deren Besitzer?

Die Besitzer solch aggressiver Hunde – es gibt sehr liebenswerte und friedfertige Rottweiler – waschen ihre Hände in Unschuld und „entsorgen“ den Hund, den sie erzogen haben, erzogen, bissig zu werden. Es gibt nämlich Menschen, die Freude haben, einen aggressiven Hund zu besitzen. Das gibt ihnen Macht. Sie sind selber unsicher und ängstlich. Das überträgt sich auf ihre Hunde. Deren Besitzer bezahlen eine Busse und legen sich einen neuen Hund zu. Und so fort.

Die „Stiftung für das Tier im Recht“ schrieb folgenden Text: „Seit dem 1. April 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird“.

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