1. August 2018 Doris Schöni 0Comment

Wäre der 1. August nicht ein Fake, sondern geschichtlich erwiesen, könnte man sich vielleicht dafür erwärmen. Das Datum des 1. Augusts ist ein Konstrukt: Der Tag wurde erstmals am 1. August 1891 gefeiert und ab 1899 in der gesamten Schweiz jährlich wiederholt. Der 1. August als Datum des Rütlischwurs ist jedoch historisch nicht belegt (der Geschichtsschreiber Aegidius Tschudi setzte in seiner Mitte des 16. Jahrhunderts entstandenen Schweizer Chronik das Datum des Rütlischwures auf den „Mittwoch vor Martini“ 1307 fest, also auf den 8. November 1307).

In diesem Jahr kommen die notorischen Knaller nicht auf ihre Rechnung, da das Abbrennen von Feuerwerk in vielen Kantonen infolge der grossen Trockenheit verboten ist. Allerdings wird dieses Verbot kaum berücksichtigt werden. Wiederum werden Hunde, Katzen, Vögel, Füchse usw. in Panik geraten: Der peitschenartige Lärm ist für die meisten kaum ertragbar. Viele Hundebesitzer „wandern“ am 1. August „aus“, nach Deutschland, Frankreich und an Orte, an denen kein Feuerwerk stattfindet. Das Verbot der grossen Feuerwerke wie zum Beispiel auf dem Gurten schont die Staatskasse, und angesichts der horrenden Summen, die dafür aufgebracht werden müssen, erweist sich der heisse Sommer als Segen.

Wie so oft in diesem Land dienen traditionelle Feiern lediglich dem Kommerz: 1. August-Weggen, -Würste, -Käse, -Abzeichen,  noch ist keiner darauf gekommen, 1. August-Uhren, -T-Shirts, -Sneakers, -Frisuren, -Kravatten, -Tatoos, etc. zu kreieren und teuer zu verkaufen.

Die Gründung der Eidgenossenschaft ist historisch nicht eindeutig geklärt. Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den 1. August als Bundesfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Mit dem  Bundesbrief von 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Urkantonen festhielt, hatte man jedoch ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Da nun also weder Datum noch Jahr der Gründung der Schweiz belegt ist, könnte man Datum und Jahr nach hinten oder vorne verschieben, die Schweiz sozusagen neu erfinden – ein gutes Gefühl.  Damit könnte man die Trägheit der Gedanken und die Langeweile über sich ewig wiederholende Themen überwinden.

Warum eigentlich nicht den 31. Dezember als Geburtstag der Schweiz feiern? So würde nur einmal im Jahr geballert … .

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